| Umzugsvolumen(m³) |
Etage |
Beladen (€) |
Entladen (€) |
Fahrkosten
(€/km) |
| 2,8
|
1 2 3 4 5 |
25,00 €
34,00 € 43,00 € 52,00 € 61,00 € |
15,00 €
25,00 € 34,00 € 43,00 € 52,00 € |
1,02
|
| 5,2 |
1 2 3 4 5 |
69,00 €
84,00 € 99,00 € 114,00 € 129,00 € |
49,00 €
66,00 € 81,00 € 96,00 € 111,00 € |
1,07
|
| 10,4 1- 1,5- Raum- Wohnung |
1 2 3 4 5 |
129,00
€ 147,00 € 165,00 € 183,00 € 201,00 € |
102,00
€ 120,00 € 138,00 € 156,00 € 174,00 € |
1,12 |
| 13,4 2- 2,5- Raum- Wohnung |
1 2 3 4 5 |
175,00
€ 197,50 € 220,00 € 242,50 € 265,00 € |
139,00
€ 161,50 € 184,00 € 206,50 € 229,00 € |
1,22 |
| 35,4 3- 4- Raum- Wohnung |
1 2 3 4 5 |
270,00
€ 297,00 € 324,00 € 351,00 € 378,00 € |
181,00
€ 208,00 € 235,00 € 262,00 € 289,00 € |
1,32 |
| darüber je angefangene 5 |
1 2 3 4 5 |
25,00 €
34,00 € 43,00 € 52,00 € 61,00 € |
15,00 €
24,00 € 33,00 € 42,00 € 51,00 € |
1,02 |
1.
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung
heranziehen.
2.
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers
seine
Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen
Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich
zu
vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare
Leistungen
und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den
Absender
nach Vertragsabschluss erweitert wird.
3.
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem
Arbeitgeber
einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an
die
vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter
Anzahlung oder
Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den
Möbelspediteur
auszuzahlen.
4.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile
an
hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern,
Fernseh-,
Radio- und Hifi- Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport
sichern zu
lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der
Möbelspediteur nicht verpflichtet.
5.
Elektro- und Installationsarbeiten. Die Möbelspediteure sind, sofern
nichts
anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel-
und
sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Bei
Leistungen zusätzlich vermittelter
Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.
6.
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit
fälligen
Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten
sind.
7.
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten
verpflichtet, die
ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden
Rechte an
den Ersatzberechtigten abzutreten.
8.
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher
Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und
solche an
andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs
hat der
letztere nicht zu verantworten.
9.
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet,
nachzuprüfen,
dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder
stehengelassen wird.
10.
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beginn
der
Entladung bar, bei
Auslandstransporten
vor
Beginn der Verladung, per Überweisung oder Lastschrift zu bezahlen. Die
Abrechnung erfolgt grundsätzlich in
EURO. Kommt
der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der
Möbelspediteur
berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung
auf
Kosten des Absenders einzulagern. §419 BGB findet entsprechende
Anwendung.
11.
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des
Deutschen
Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur
Verfügung gestellt.
12.
Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur
Verfügung
stehen und das Transportgut mit zwei Mann zu handeln sein. Sollten die
Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der
Verladung des
Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig
sind, um
dieses zu transportieren, und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag
nicht
berücksichtigt, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von EUR
21,60/
Mann inkl. MwSt berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde
abgerechnet.
13.
Gerichtsstand. Für Rechtsstreitigkeit, die mit dem Transportvertrag
zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom
Auftraggeber
beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich
zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt
die
ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in
das
Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt deutsches Recht.