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Umzüge / Möbeltransporte / Möbelmontagen / Haushaltsverwertung,- entsorgung / Grundrenovierung

Mit dem Umzugsunternehmen "HD- Herold- Dienstleistungen" wählen Sie ein "junges" Unternehmen, welches die Erfahrungen in anderen Speditionen erlernt hat.
Mit uns können Sie über alles reden:
- wollen Sie selbst mit Be- und Entladen?
- oder möchten Sie mit der ganzen Packerei nichts zu tun haben?
- möchten sie Ihre Umzugskartons von uns leihen, oder kaufen, oder Sie selbst besorgen?
- möchten Sie Ihre Möbel selbst montieren oder lieber uns überlassen?
- möchte der Vermieter eine renovierte Wohnung übergeben haben?
- oder fehlt in der neuen Wohnung noch der Küchenspiegel?
- kommen Sie mit der Beleuchtung nicht zurecht?
- muß die Auslegware noch zugeschnitten werden?
Egal, was Sie auf dem Herzen haben, wir finden eine Lösung.


Umzugspreise

Hier erhalten Sie schnell einen Überblick über die ungefähren Kosten Ihres Umzuges.
Bitte lesen Sie dazu auch die AGB.
Sicherer ist es, wenn Sie sich ein Angebot vor Ort machen lassen, um den genauen Leistungsumfang abzustimmen.
Eine Garantie haben Sie auf jeden Fall: Der Angebotspreis wird nicht erhöht ( ausgenommen nicht vereinbarte Zusatzleistugen), wird aber abgemindert, wenn die tatsächlich erbrachte Leistung unter dem Angebot liegt.

Umzugsvolumen(m³)
Etage
Beladen (€)
Entladen (€)
Fahrkosten (€/km)
2,8
1
2
3
4
5
 25,00 €
 34,00 €
 43,00 €
 52,00 €
 61,00 €
 15,00 €
 25,00 €
 34,00 €
 43,00 €
 52,00 €


1,02
5,2
1
2
3
4
5
 69,00 €
 84,00 €
 99,00 €
 114,00 €
 129,00 €
 49,00 €
 66,00 €
 81,00 €
 96,00 €
 111,00 €


1,07
10,4

1- 1,5- Raum- Wohnung

1
2
3
4
5
 129,00 €
 147,00 €
 165,00 €
 183,00 €
 201,00 €
 102,00 €
 120,00 €
 138,00 €
 156,00 €
 174,00 €


1,12
13,4

2- 2,5- Raum- Wohnung

1
2
3
4
5
 175,00 €
 197,50 €
 220,00 €
 242,50 €
 265,00 €
 139,00 €
 161,50 €
 184,00 €
 206,50 €
 229,00 €


1,22
35,4

3- 4- Raum- Wohnung

1
2
3
4
5
 270,00 €
 297,00 €
 324,00 €
 351,00 €
 378,00 €
 181,00 €
 208,00 €
 235,00 €
 262,00 €
 289,00 €


1,32
darüber je
angefangene
5

1
2
3
4
5
 25,00 €
 34,00 €
 43,00 €
 52,00 €
 61,00 €
 15,00 €
 24,00 €
 33,00 €
 42,00 €
 51,00 €


1,02


AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen.

2. Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3. Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlung oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi- Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

5. Elektro- und Installationsarbeiten. Die Möbelspediteure sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.  Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

6. Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

7. Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

8. Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigung, Weisungen und Mitteilungen des Auftraggebers und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.

9. Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

10. Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten  vor Beginn der Entladung bar,  bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung, per Überweisung oder Lastschrift zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich in EURO. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. §419 BGB findet entsprechende Anwendung.

11. Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Auftraggebers zur Verfügung gestellt.

12. Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut mit zwei Mann zu handeln sein. Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, dass am Transportgut Montagen notwendig sind, um dieses zu transportieren, und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so werden diese Arbeiten mit einem Stundensatz von EUR 21,60/ Mann inkl. MwSt berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.

13. Gerichtsstand. Für Rechtsstreitigkeit, die mit dem Transportvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Auftraggeber beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt deutsches Recht.